Freiberufliche Tätigkeit

Allgemein: Wer ist Freiberufler?

Ob Ihre angestrebte Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, sollten Sie im Vorfeld Ihrer Existenzgründung mit 100%-iger Sicherheit abklären. Das Finanzamt kann Ihnen nämlich bis zu 7 Jahren nach Ihrer Gründung den Freiberufler-Status rückwirkend aberkennen, was zur Folge haben kann, dass Sie die komplette gesparte Gewerbesteuer aus diesen Jahren bezahlen müssen.

Grundsätzlich ist die Differenzierung zwischen Gewerbe und Freiberuf nicht schwierig: Beim Gewerbebetrieb werden Umsätze durch den Einsatz von Kapital (durch das Verkaufen) generiert, bei den Freiberuflern hingegen vorwiegend durch den Einsatz der eigenen Arbeitsleistung.

In der Praxis sind die Abgrenzungen allerdings nicht so klar und es werden häufig Fehler begangen, die der Gründer später teuer bezahlen muss. Verschiedene Tätigkeiten werden vermischt, Zugangsvoraussetzungen ändern sich, neue freiberufliche Tätigkeiten entstehen, usw. Laut dem Bundesverfassungsgericht ist „der persönliche Einsatz bei der Berufsausübung, der Charakter des jeweiligen Berufs, wie er sich in der allgemeinrechtlichen und berufsrechtlichen Ausgestaltung und in der Verkehrsanschauung darstellt, die Stellung und Bedeutung des Berufs im Sozialgefüge sowie die Qualität und die Länge der erforderlichen Berufsausbildung“ (BVerfG 46, 224, 241f.) entscheidend für die Frage, ob es sich um einen freien Beruf handelt oder nicht.

Maßgebend dafür, ob eine Tätigkeit als freiberuflich gilt oder nicht, ist das Einkommenssteuergesetzbuch. In § 18 Abs. 1 Nr.1 wird eine Einteilung in drei verschiedene Kategorien von freien Berufen vorgenommen:

• Katalogberufe

• Katalogähnliche Berufe

• Tätigkeitsberufe

In dieser Rubrik werden unter anderem diese Kategorien definiert und dazugehörige Berufsgruppen sowie deren Zugangsvoraussetzungen genannt.

Achtung: Ausschlaggebend ist die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit und nicht die bloße Bezeichnung. Auch wenn Ihr Beruf in den folgenden Listen erscheint bedeutet dies nicht, dass alle Tätigkeiten automatisch auch freiberuflich und somit gewerbesteuerfrei sind.

Die Vorteile des Freiberuflers:

• Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer

• Manche Freiberufe können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen

• Freiberufler werden nach dem so genannten Abfluss- und Zuflussprinzip besteuert, wonach Sie die Umsatzsteuer nicht zum Rechnungsdatum, sondern zum Datum der Rechnungsbegleichung Ihrer Kunden abführen müssen. Das schafft zusätzliche Liquidität.

• Freiberufler sind nicht Pflichtmitglied in der IHK und sparen sich so den jährlichen IHK-Beitrag

• Freiberufler brauchen keine doppelte Buchführung, es reicht eine einfache Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung

• Freiberufler benötigen keine bürokratische Gewerbeanmeldung

Wenn Sie also eine Möglichkeit sehen als Freiberufler zu arbeiten, sollten Sie diese auf jeden Fall nutzen. Sie sparen gegenüber einem Gewerbetreibenden Zeit und Geld.

Sie wünschen mehr Informationen zur Existenzgründung als Freiberufler? Kontaktieren Sie uns einfach unter 0821 / 51 00 40 oder über das folgende Kontaktformular.

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