Gründungszuschuss & Fördermittel

Wie beantragt man den Gründungszuschuss?

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen folgende Unterlagen bei der Arbeitsagentur abgegeben werden:

• Korrekt ausgefüllte Antragsunterlagen

• Fachkundige Stellungnahme

• Zusammenfassende Beurteilung Ihres Gründungsvorhabens (durch fachkundige Stelle)

• Professioneller Businessplan mit folgenden Pflichtbestandteilen: Aussagefähige Beschreibung Ihres Gründungsvorhabens (z.B. Qualifikationen, Angebotskonzeption, Marktzugang, Markt-/Konkurrenzsituation, Rechtsformwahl, Rohertragsberechnung, Standortwahl, Preisgestaltung, Zielgruppe etc.)

• Kapitalbedarfsplan

• Finanzierungsplan

• Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

• Begründung der letzten Geschäftsaufgabe

• Lebenslauf

• Gewerbeanmeldung (Achtung: Ist Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig?) oder Anmeldung einer selbständigen / freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt

Wir sind eine bundesweit anerkannte fachkundige Stelle – außerdem unterstützen wir Sie gerne bei der Ausarbeitung der notwendigen Unterlagen und bei der Beantragung von Ihrem Gründungszuschuss

Was ist der Gründungszuschuss und wie hoch fällt er aus?

Gründungszuschuss bedeutet, Sie erhalten ab Ihrer Unternehmensgründung 9 Monate lang Ihr bis dato bezogenes Arbeitslosengeld I zuzüglich 300 Euro.
VORSICHT: Hat sich Ihr Arbeitslosengeld im Monat vor Ihrer Gründung aufgrund von anrechenbaren Nebeneinkünften reduziert, so dient der reduzierte Betrag als Basis für die Berechnung von Ihrem Gründungszuschuss.

Sind die ersten 9 Monate vorbei, können Sie weitere 6 Monate jeweils 300 Euro erhalten. Hierfür ist allerdings ein neuer Antrag notwendig. Bei diesem Antrag müssen Sie der Arbeitsagentur einen Zwischenbericht über Ihre bisherige selbständige Tätigkeit vorlegen. Auf Basis dieses Berichts wird die Arbeitsagentur entscheiden, ob Sie den zweiten Teil des Zuschusses bekommen oder nicht.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung Ihres Berichts – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot machen.

Beispiel: Sie bekämen (wenn Sie sich arbeitslos melden würden) oder bekommen ein Arbeitslosengengeld von monatlich etwa 1.000 Euro. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschusses erfüllen und diesen auch korrekt beantragen, dann erhalten Sie 9 Monate lang etwa 1.300 Euro und die 6 folgenden Monate (im Falle einer Weitergewährung) jeweils 300 Euro. Somit bekommen Sie in den ersten 15 Monaten Ihrer Selbständigkeit insgesamt etwa 13.500 Euro vom Staat geschenkt.

Sie wünschen Unterstützung bei der Beantragung des Gründungszuschusses oder ggfs. anderen Förderungen – kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich unter 0821 / 51 00 40 oder über das folgende Kontaktformular.

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