Fachkundige Stellungnahme
Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
So heißt das Amtsformular, auf dem die fachkundige Stelle Ihr Gründungskonzept beurteilt.
Zur Beantragung von Gründerzuschüssen und Förderungen muss die fachkundige Stellungnahme zusammen mit einer schriftlichen Beurteilung Ihres Gründungsvorhabens (Businessplan) sowie den erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Unser Institut ist als fachkundige Stelle registriert und berechtigt, bundesweit fachkundige Stellungnahmen zu erteilen. Allein in den letzten Jahren haben wir über 1.000 Gründern die Tragfähigkeit ihrer Vorhaben bestätigt. Sie erhalten Ihre fachkundige Stellungnahme bei uns schnell und unkompliziert, ohne lange Wartezeiten bei Behörden oder Kammern.
Gerne unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Vorhaben – unser Festpreis für die fachliche Stellungnahme: € 75,- zzgl. 19% MwSt (ohne Beratung).
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
• Eine Kurzbeschreibung Ihrer Geschäftsidee (Businessplan)
• Einen kurzen Lebenslauf
• Eine Aufstellung Ihrer privaten monatlichen Ausgaben
• Finanzierungsplan
• Erklären Sie, warum Sie Ihre frühere Tätigkeit (Anstellung / Selbständigkeit) aufgegeben haben oder aufgeben mussten. Haben Sie im Rahmen einer selbständigen Arbeit bereits Fördermittel von der Agentur für Arbeit bezogen? Nehmen Sie kurz Stellung zu Ihren Unternehmereigenschaften.
Wenn Sie Fragen rund um die fachkundige Stellungnahme haben oder bestellen möchten, kontaktieren Sie uns einfach unter 0821 / 51 00 40 oder mit dem folgenden Formular





